Kann es sein, dass Ihr Honorar mein Erbe übersteigt und ich am Ende nicht erbe sondern bezahlen muss?
Nein! Wir sind weder ein Inkasso-Büro, noch tragen wir potentiellen Erben die Schulden des Erblassers hinterher.
Kosten durch unsere Honorarforderung entstehen für Sie erst dann, nachdem Sie Ihren Anteil an der Erbschaft erhalten haben.
Wir einigen uns mit Ihnen im Vorfeld auf ein prozentuales Honorar, das nur im Erfolgsfall - also wenn Sie auch tatsächlich erbberechtigt sind - anfällt.
Damit wird sichergestellt, dass wir nur bezahlt werden, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist und dass unser Honorar stets im Verhältnis zu Ihrem Erbteil steht – d.h. unser Honorar kann nicht größer als Ihr Erbteil werden.
Wir vertreten somit also auch eindeutig Ihre Interessen. Erben Sie, können wir unsere Honorarforderung stellen. Erben Sie nicht, gehen auch wir leer aus.
An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, das diese Vorgehensweise unter professionellen Erbenermittlern der Standard ist. Zahlungen vor Auszahlung des Ihnen zustehenden Erbanteiles sind unseriös!
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Muss ich Sie als Erbenermittler bevollmächtigen um für mich tätig zu werden? Ja, zur Entgegennahme von beglaubigten Dokumenten aus den ...
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Prospekt zur Erbenermittlung
Informieren Sie sich bitte über unsere Tätigkeit als Erbenermittler und unser Angebot, für Nachlasspfleger eine Erbenermittlung durchzuführen.
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Können evtl. anfallende Kosten steuerlich geltend gemacht werden? Bei der Erbschaftsteuererklärung kann unser Honorar als Nachlassverbindlichkeit ...
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