Nachlass-Ermittlungen GbR, Erbenermittler, Erbenermittlung, Erbenermittlungen, Erbenermittlungsbüro

Kann es sein, dass Ihr Honorar mein Erbe übersteigt und ich am Ende nicht erbe sondern bezahlen muss?

Nein! Wir sind weder ein Inkasso-Büro, noch tragen wir potentiellen Erben die Schulden des Erblassers hinterher.

Kosten durch unsere Honorarforderung entstehen für Sie erst dann, nachdem Sie Ihren Anteil an der Erbschaft erhalten haben.

Wir einigen uns mit Ihnen im Vorfeld auf ein prozentuales Honorar, das nur im Erfolgsfall - also wenn Sie auch tatsächlich erbberechtigt sind - anfällt.
Damit wird sichergestellt, dass wir nur bezahlt werden, wenn Ihr Anspruch erfolgreich ist und dass unser Honorar stets im Verhältnis zu Ihrem Erbteil steht – d.h. unser Honorar kann nicht größer als Ihr Erbteil werden.

Wir vertreten somit also auch eindeutig Ihre Interessen. Erben Sie, können wir unsere Honorarforderung stellen. Erben Sie nicht, gehen auch wir leer aus.

An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, das diese Vorgehensweise unter professionellen Erbenermittlern der Standard ist. Zahlungen vor Auszahlung des Ihnen zustehenden Erbanteiles sind unseriös!


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Nachlass-Ermittlungen GbR
Patrick Liebmann & Frank Bergmann
Genealogie ~ Erbenermittlung ~ Nachlassermittlung          
Wolbecker Straße 1 | D-48155 Münster     
Tel.: +49 (0)251 3959-131 | Fax.: +49 (0)251 579 9793 
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