
Beauftragungen durch Nachlasspfleger
Als Erbenermittler leisten wir bei Bevollmächtigung durch den Nachlasspfleger die Vervollständigung des Stammbaumens von Erblassern.
Vor der Beschaffung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stehen oft eigene Recherchen zum Geburt- oder Sterbeort an, die unsere Mitarbeiter dank der eigenen Sprachkompetenzen schnell bei in- und ausländischen Archive ermitelt. Weitere Wissensquellen im Ausland werden durchaus auch von unserem Erbenermittlern vor Ort zur Recherche besucht. Damit wird Nachlasspflegern die zeitintensiven Arbeit zur Personenrecherche abgenommen.
Alle Ergebnisse werden nach vorhandenen Standards dokumentiert und Urkunden beglaubigt.
Der Erbenermittler ist Dienstleister des Nachlasspflegers
Vermutungen und neue Ansätze zur Personenermittlung präsentieren wir Ihnen regelmäßig auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch und diskutieren mit Ihnen unsere nächsten Schritte.
Sie, als Nachlasspfleger, sind somit stets auf einen aktuellen Stand und können von uns auch kurzfristig einen Zwischenbericht einfordern, um z.B. dem Nachlassgericht über den Stand der Dinge zu informieren.
Kontakt:
|
Informieren Sie sich auch über unser Profil:
|
Nachlass-Ermittlungen GbR
Liebmann & Bergmann
Wolbecker Straße 1
D-48155 Münster/Westfalen
Tel: +49 (0)251 3959131
Fax: +49 (0)251 5799793
Mail: info@nachlass-ermittlungen.de
|
 |
Gerne senden wir Ihnen die Imagebroschüre mit Verträgen auch zu.
Nachlass-Ermittlungen GbR
Patrick Liebmann & Frank Bergmann
Genealogie ~ Erbenermittlung ~ Nachlassermittlung
Wolbecker Straße 1 | D-48155 Münster
Tel.: +49 (0)251 3959-131 | Fax.: +49 (0)251 579 9793
E-Mail: info@nachlass-ermittlungen.de | Internet: http://nachlass-ermittlungen.de
Ihr zuverlässiges Büro für Erbenermittlungen